Zustimmung zum Wahlvorschlag des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf

Betreff
Zustimmung zum Wahlvorschlag des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf
Vorlage
VO/OS/30-0873/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der stellvertretende Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand, auf Grund des Rücktritts von Herrn Marcus Mahrdt, am 08.05.2015 statt, so dass die Wahlzeit am 07.05.2021 endet. Da Wahlen grundsätzlich auf der Jahreshauptversammlung erfolgen sollen, verschiebt sich diese nun auf den Anfang des kommenden Jahres. Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wird voraussichtlich am 09.01.2021 veranstaltet werden.

Für die Position des stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht:

Pit Timmermann; amtierender stv. Gemeindewehrführer

 

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Der Kamerad muss

Pit Timmermann

-       mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören,

-       ist seit 06.12.2002 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr,

-       die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen,

-       im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Timmermann für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein.

-       für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten und

-       Gruppenführer: 23.05.2014

-       Leiter einer Feuerwehr: 08.06.2018

-       das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

-       Herr Timmermann ist 33 Jahre alt.

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.

 

Die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge erarbeiten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

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______entfällt_____________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung