Problembeschreibung/Begründung:
Der
Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den
Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für
Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs
Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand, auf Grund des Rücktritts von Herrn Mike
Wiedow, am 08.05.2015 statt, so dass die Wahlzeit am 07.05.2021 endet. Da
Wahlen grundsätzlich auf der Jahreshauptversammlung erfolgen sollen, verschiebt
sich diese nun auf den Anfang des kommenden Jahres. Die Jahreshauptversammlung
der Freiwilligen Feuerwehr wird voraussichtlich am 09.01.2021 veranstaltet
werden.
Für die
Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden
eingereicht:
Marcus Mahrdt; amtierender
Gemeindewehrführer
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt
die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Der Kamerad muss |
Marcus Mahrdt |
- mindestens
vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören, |
- ist
seit 30.11.1999 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr, |
- die
persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen, |
- im
Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Mahrdt
für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. |
- für
das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur
Teilnahme verpflichten und |
- Gruppenführer:
26.08.2005 - Leiter
einer Feuerwehr: 26.04.2013 - Zugführer:
25.11.2011 - Verbandsführer:
20.12.2019 |
- das
59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
- Herr
Mahrdt ist 37 Jahre alt. |
Im
Ergebnis wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und
somit wählbar ist.
Die Wahl
des Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG M-V in
Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung,
die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der
Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung).
Wird die
Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge
erarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der
Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf zu.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
________________ |
_______________________ |
_______entfällt
___________ |
Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |