Problembeschreibung/Begründung:
Der stellvertretende
Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den
Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für
Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs
Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl am 13.12.2014 stattfand, endet nun
die Wahlzeit am 12.12.2020 und es muss neu gewählt werden.
Die Wahl soll auf der
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 05.12.2020 stattfinden.
Für die Position des
stellvertretenden Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden
eingereicht:
Ronny Opitz; amtierender stellv. Gemeindewehrführer
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden
Voraussetzungen:
Der Kamerad muss |
Ronny Opitz |
- mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören, |
- ist seit 13.09.2003 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr |
- die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen, |
- Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Opitz für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. |
- für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten und |
- Gruppenführer: 10.09.2010 - Zugführer: 12.06.2015 - Leiter einer Feuerwehr: 27.10.2017 |
- das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
- Herr Opitz ist 33 Jahre alt. |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass
der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.
Die Wahl des stellvertretenden
Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung
mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die
mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der
Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung).
Wird die Zustimmung Ihrerseits
nicht erteilt, so muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge
erarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow zu.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
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_______keine____________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |