Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow

Betreff
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow
Vorlage
VO/OS/50-0535/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl am 13.12.2014 stattfand, endet nun die Wahlzeit am 12.12.2020 und es muss neu gewählt werden.

Die Wahl soll auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 05.12.2020 stattfinden.

Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht:

Reinhard Schmidt; amtierender Gemeindewehrführer

 

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Der Kamerad muss

Reinhard Schmidt

-       mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören,

-       ist seit 01.05.1978 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr

-       die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen,

-       Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Schmidt für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein.

-       für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten und

-       Gruppenführer: 30.04.2004

-       Leiter einer Feuerwehr: 08.04.1994

-       Zugführer: 19.11.2004

-       Verbandsführer: 11.11.2005

-       das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

-       Herr Schmidt ist 59 Jahre alt.

 

Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Somit kann im Ergebnis festgestellt werden, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und wählbar ist.

 

Die Wahl des Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge erarbeiten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

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________keine ___________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung