Problembeschreibung/Begründung:
Aufgrund der Corona-Pandemie gewähren der Bund und das Land MV aus dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule sowie dem MV-Schutzfonds Mittel zur Beschaffung von digitalen Endgeräten (Laptops, Notebooks, Tablets) als Vollfinanzierung. Damit sollen während möglicher Schulschließungen oder während eines eingeschränkten Schulbetriebs Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf, die zu Hause nicht auf ein entsprechendes Endgerät zurückgreifen können, um mittels digitaler Möglichkeiten Unterrichtsstoff zu bearbeiten, übergangsweise mit Leihgeräten ausgestattet werden. Während des normalen Schulbetriebs sind die dann im Eigentum des Schulträgers befindlichen Geräte schulgebunden einzusetzen und in die digitale Infrastruktur einzubinden. Die Mittel sollen bis 31.12.2020 verausgabt werden. Der Ausstattungsbedarf ist bereits mit der Schulleitung abgestimmt.
Entsprechend der Förderrichtlinie und des Zuwendungsbescheides erhält die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen 9.275,20 Euro. Um die Mittel ausgeben zu können, wird ein Beschluss des Hauptausschusses zu einer außerplanmäßigen Ausgabe nach § 4 Absatz 3 Nr. 1 der Hauptsatzung erforderlich. Da der Hauptausschuss vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung nicht mehr zusammenkommt, wird die Gemeindevertretung gebeten, die Entscheidung an sich zu ziehen und darüber zu befinden.
Anlagen
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung/Aufwendung im
Rahmen des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule in Höhe von 9.275,20
Euro im Produktsachkonto 211.56240010. Die Deckung erfolgt über die
Vereinnahmung einer entsprechenden Zuwendung im Produktsachkonto 211.41441001.
Finanzielle
Auswirkungen
Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |