Antrag der Fraktionen WG Das Dorf und FDP/SPD zur Aufhebung der Beschlüsse von Gemeindevertretungen

Betreff
Antrag der Fraktionen WG Das Dorf und FDP/SPD Aufhebung der Beschlüsse der Gemeindevertretung betreffs des F-Plans und B-Plans Nr. 21 "Alte Milchviehanlage"
Vorlage
VO/BV/20-1096/2020
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Die vorgenannten Beschlüsse sollen wegen der am 14.05.2020 erfolgten Ablehnung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Abwägungs- und Festsetzungsbeschluss (VO/BV/20-1017/2020), aufgehoben werden. Gegen ihre Aufhebung am 10.09.2020 hat das Amt Warnow-West am 24.09.2020 Widerspruch erhoben, weil der Hauptausschuss darüber beraten und Empfehlungen abgegeben habe und daran ein Gemeindevertreter beteiligt war, dessen Befangenheit die Rechtsaufsicht zuvor bereits festgestellt hatte. Der Antrag ist daher neu in die Gemeindevertretung einzubringen und sicherzustellen, dass sich dieser Gemeindevertreter weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung über diesen Antrag beteiligen kann. Es soll zunächst weiterhin der Flächennutzungsplan 2004 gelten, der in nächster Zukunft fortentwickelt werden soll. Mehrere Projektgruppen, an denen sich sachkundige Einwohner der Gemeinde beteiligen, erarbeiten derzeit Vorschläge für die Fachausschüsse, die in den nächsten Wochen in einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden sollen. Die genannten Aufstellungsbeschlüsse sind angesichts der bereits erarbeiteten Entwicklungsziele nicht mehr aktuell.

Der Hauptausschuss ist gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 7 der Kommunalverfassung M-V hinsichtlich der Beschlüsse zu 1und 2 nicht für die Beschlussfassung zuständig. Der Inhalt ist allen Gemeindevertretern bekannt, so dass ohne weitere Ausschussbeteiligung darüber entschieden werden kann. Der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr.21 Alte Milchviehanlage" ist ohnehin nichtig, weil bei dessen Abstimmung im April 2019 derselbe Gemeindevertreter  beteiligt war, der sich daran wegen Befangenheit nicht hätte beteiligen dürfen.

Nach alledem soll der Öffentlichkeit gegenüber durch Aufhebung aller drei Beschlüsse Klarheit darüber geschaffen werden, dass derzeit allein der Flächennutzungsplan 2004 gilt.

Die Abstimmung ist dringend vor der Gemeindevertretersitzung am 03.12.2020 erforderlich, weil die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unverzüglich erarbeitet werden muss und dies keinen weiteren Aufschub duldet.

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Möglicherweise können Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend gemacht werden, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

-       Antrag der Fraktionen

 

 

Beschlussvorschlag:

Folgende Beschlüsse, über die der Reihe nach namentlich abzustimmen ist, werden aufgehoben:

 

1.    Beschluss Nr.8-2/14 (VO/BV/20-0630/2014 über die Neuaufstellung des

        Flächennutzungsplanes 2015 vom 16.12.2014,

2.    Beschluss Nr. 14-3/15 (VO/BV/20-0638/2015) über Planungsziele zur städtebaulichen

        Entwicklung (Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2015) vom 26.03.2015 und

3.    Beschluss Nr. 131-18/19 (Beschluss VO/BV/20-0943/2019) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21„Alte Milchviehanlage" vom 11.04.2019.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine, sie sind bereits im Teilhaushalt 3 Produktnummer 50100 Kontonummer 56255006 für den Haushaltsplan 2020 berücksichtigt.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung