Problembeschreibung/Begründung:
Die vorgenannten Beschlüsse sollen wegen der
am 14.05.2020 erfolgten
Ablehnung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Abwägungs- und Festsetzungsbeschluss (VO/BV/20-1017/2020), aufgehoben werden. Gegen ihre Aufhebung am 10.09.2020 hat das
Amt Warnow-West am 24.09.2020
Widerspruch erhoben, weil der
Hauptausschuss darüber beraten und Empfehlungen abgegeben habe und daran ein Gemeindevertreter beteiligt
war, dessen Befangenheit die Rechtsaufsicht zuvor bereits
festgestellt hatte. Der Antrag ist daher neu in die Gemeindevertretung einzubringen und sicherzustellen, dass sich dieser Gemeindevertreter weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung über diesen Antrag beteiligen kann. Es soll zunächst weiterhin der Flächennutzungsplan 2004 gelten, der in nächster Zukunft fortentwickelt werden soll. Mehrere Projektgruppen, an denen sich sachkundige Einwohner der Gemeinde beteiligen, erarbeiten derzeit Vorschläge für die Fachausschüsse, die in den nächsten Wochen in einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden sollen. Die genannten Aufstellungsbeschlüsse sind angesichts der bereits
erarbeiteten Entwicklungsziele nicht mehr aktuell.
Der Hauptausschuss ist gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 7 der Kommunalverfassung M-V hinsichtlich der Beschlüsse zu 1und 2 nicht für die Beschlussfassung zuständig. Der Inhalt ist allen Gemeindevertretern bekannt,
so dass ohne weitere Ausschussbeteiligung darüber entschieden werden kann. Der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr.21 „Alte Milchviehanlage"
ist ohnehin nichtig, weil bei
dessen Abstimmung im April 2019 derselbe Gemeindevertreter beteiligt war, der sich daran wegen Befangenheit nicht hätte beteiligen dürfen.
Nach alledem soll der Öffentlichkeit gegenüber durch Aufhebung aller drei Beschlüsse
Klarheit darüber geschaffen werden, dass derzeit allein der Flächennutzungsplan 2004 gilt.
Die Abstimmung ist dringend vor der Gemeindevertretersitzung am 03.12.2020 erforderlich, weil die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unverzüglich erarbeitet werden muss und dies keinen
weiteren Aufschub duldet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Möglicherweise können
Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend gemacht werden, die zum
aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind.
Anlagen
- Antrag der Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Folgende Beschlüsse, über die der Reihe nach namentlich abzustimmen ist, werden aufgehoben:
1.
Beschluss Nr.8-2/14 (VO/BV/20-0630/2014 über die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes 2015 vom 16.12.2014,
2.
Beschluss Nr. 14-3/15 (VO/BV/20-0638/2015) über Planungsziele zur städtebaulichen
Entwicklung (Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2015) vom 26.03.2015 und
3.
Beschluss Nr. 131-18/19 (Beschluss VO/BV/20-0943/2019) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21„Alte Milchviehanlage" vom 11.04.2019.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine, sie sind
bereits im Teilhaushalt 3 Produktnummer 50100 Kontonummer 56255006 für den
Haushaltsplan 2020 berücksichtigt.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |