Antrag der CDU- Fraktion zur Erarbeitung einer Satzung zur Sicherung von Wohnraum "Ferienwohnungssatzung"

Betreff
Antrag der CDU- Fraktion zur Erarbeitung einer Satzung zur Sicherung von Wohnraum "Ferienwohnungssatzung"
Vorlage
BE/BV/20-1095/2020
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Satzung soll der Zweckentfremdung behördlich genehmigten Wohnraum entgegenwirken.

Außerdem soll sie zum sozialen Frieden in der Gemeinde beitragen.

 

Bekannterweise ist nur durch den Hauseigentümer, Mieter oder Nutzer in dessen selbst bewohntem Wohnhaus oder dem selbst genutztem Grundstück gesichert, ruhestörendes Verhalten von Feriengästen zu vermeiden und damit Immissionsbelastungen der Nachbarn einzuschränken.

 

Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern weisen keinerlei Eignung auf und bilden eine Quelle des sozialen Unfriedens. (z. B. ständiger Gästewechsel, lautes Urlaubsverhalten, falsches Parken)

 

Um eine Fehlentwicklung in der Gemeinde zu entgegenzuwirken, soll mit dieser Satzung ein Mittel zum Schutz des benötigten Wohnraums und des weiteren sozialen Wohlbefindens der Einwohner gegeben werden.

 

Die Vertreter der CDU-Fraktion bitten die Gemeindevertretung dem Antrag zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der vorliegende Antrag der CDU- Fraktion wird als Beschlussvorlage auf die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 03.12.2020 gesetzt. Der Bürgermeister hat die Beratungsfolge festgelegt. Der Antrag wird in dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus und im Hauptausschuss beraten.

Gemäß § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden zur Regelung von Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis Satzungen aufstellen.

 

 

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Erarbeitung einer Ferienwohnungssatzung zu beschließen.