Problembeschreibung/Begründung:
Mit dem Beschluss
Nr. 31-6/20 vom 10.09.2020 hat die Gemeindevertretung die Aufnahmekapazität der
Grundschule Lichtenhagen für das Schuljahr 2021/22 übergangsweise auf 174
Schülerinnen und Schüler festgelegt. Neben der Befristung erging der Zusatz:
„Sie [die Gemeindevertretung] ist sich bewusst, dass mindestens drei Räume im
historischen Schulgebäude für die vorgesehene Schülerzahl zu klein, bei allen
Räumen weder Lehrer noch Schränke noch weiteres Inventar berücksichtigt sind
und der Raum für Garderobe zu wenig und für Inklusion und Schulsozialarbeit gar
nicht vorhanden ist.“
Laut Schulkapazitätsverordnung
M-V bemisst sich die Aufnahmekapazität nach objektiven Kriterien und wird
überschritten, wenn unter den Gegebenheiten durch die Aufnahme eines weiteren
Schülers die Unterrichts- und Erziehungsarbeit nicht mehr gesichert ist.
Grundlage ist die tatsächliche Raumsituation, wobei geeignete Unterrichtsräume
vorhanden sein müssen, deren Nutzung unter Berücksichtigung des Schulprogramms
darzustellen sind.
Die
Aufnahmekapazität von 174 Schülerinnen und Schülern ist zahlenmäßig mit der
Schulleitung abgestimmt.
Wenn die
Gemeindevertretung erklärt, dass sie sich bewusst ist, dass Räume für die
Schülerzahl zu klein und Nutzungserfordernisse nicht hinreichend berücksichtigt
sind, bekundet sie, dass eine für die beschlossene Schülerzahl von 174
unzureichende Raumsituation besteht. Damit ist die Unterrichts- und
Erziehungsarbeit nicht mehr gesichert und der Beschluss verstößt gegen die
Schulkapazitätsverordnung M-V.
Die Gemeindevertretung hat jetzt die Möglichkeit, den Beschluss erneut ohne Einschränkungen oder Zusätze zu fassen oder die Angelegenheit in den Fachausschuss zu verweisen, damit dieser zusammen mit der Schulleitung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Raumsituation und des Schulprogramms die Kapazität neu berechnet.
Soweit die Gemeindevertretung ihre Entscheidung erneut auf das Schuljahr 2021/22 befristet, ist für das Verfahren zur Einvernehmenserteilung durch den Landkreis Rostock zu erklären, ob für die Folgeschuljahre ab 2022/23 wiederum die bisherige Kapazität von 157 Schülerinnen und Schüler gelten soll oder ob und dann aus welchen Gründen jährlich eine neue Entscheidung getroffen wird.
Anlagen
ohne
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule
Lichtenhagen mit 174 Schülerinnen und Schülern festzulegen.
Der Beschluss Nr.
31-6/20 vom 10.09.2020 wird aufgehoben.
Finanzielle
Auswirkungen
keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
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