Erneuter Beschluss der Aufnahmekapazität der Grundschule Lichtenhagen

Betreff
Erneuter Beschluss der Aufnahmekapazität der Grundschule Lichtenhagen
Vorlage
VO/OS/20-1094/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Mit dem Beschluss Nr. 31-6/20 vom 10.09.2020 hat die Gemeindevertretung die Aufnahmekapazität der Grundschule Lichtenhagen für das Schuljahr 2021/22 übergangsweise auf 174 Schülerinnen und Schüler festgelegt. Neben der Befristung erging der Zusatz: „Sie [die Gemeindevertretung] ist sich bewusst, dass mindestens drei Räume im historischen Schulgebäude für die vorgesehene Schülerzahl zu klein, bei allen Räumen weder Lehrer noch Schränke noch weiteres Inventar berücksichtigt sind und der Raum für Garderobe zu wenig und für Inklusion und Schulsozialarbeit gar nicht vorhanden ist.“

 

Laut Schulkapazitätsverordnung M-V bemisst sich die Aufnahmekapazität nach objektiven Kriterien und wird überschritten, wenn unter den Gegebenheiten durch die Aufnahme eines weiteren Schülers die Unterrichts- und Erziehungsarbeit nicht mehr gesichert ist. Grundlage ist die tatsächliche Raumsituation, wobei geeignete Unterrichtsräume vorhanden sein müssen, deren Nutzung unter Berücksichtigung des Schulprogramms darzustellen sind.

 

Die Aufnahmekapazität von 174 Schülerinnen und Schülern ist zahlenmäßig mit der Schulleitung abgestimmt.

Wenn die Gemeindevertretung erklärt, dass sie sich bewusst ist, dass Räume für die Schülerzahl zu klein und Nutzungserfordernisse nicht hinreichend berücksichtigt sind, bekundet sie, dass eine für die beschlossene Schülerzahl von 174 unzureichende Raumsituation besteht. Damit ist die Unterrichts- und Erziehungsarbeit nicht mehr gesichert und der Beschluss verstößt gegen die Schulkapazitätsverordnung M-V.

 

Die Gemeindevertretung hat jetzt die Möglichkeit, den Beschluss erneut ohne Einschränkungen oder Zusätze zu fassen oder die Angelegenheit in den Fachausschuss zu verweisen, damit dieser zusammen mit der Schulleitung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Raumsituation und des Schulprogramms die Kapazität neu berechnet.

 

Soweit die Gemeindevertretung ihre Entscheidung erneut auf das Schuljahr 2021/22 befristet, ist für das Verfahren zur Einvernehmenserteilung durch den Landkreis Rostock zu erklären, ob für die Folgeschuljahre ab 2022/23 wiederum die bisherige Kapazität von 157 Schülerinnen und Schüler gelten soll oder ob und dann aus welchen Gründen jährlich eine neue Entscheidung getroffen wird.

 

Anlagen

ohne

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule Lichtenhagen mit 174 Schülerinnen und Schülern festzulegen.

 

Der Beschluss Nr. 31-6/20 vom 10.09.2020 wird aufgehoben.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin