Problembeschreibung/Begründung: In der derzeit gültigen Entgeltordnung ist in „§ 1 Entgeltpflicht, Entgeltbefreiung“ im letzten Satz als Datum zur Erhebung der Umsatzsteuer der 01.01.2021 genannt. Mit Inkrafttreten des Umsatzsteuergesetzes im Jahre 2020 wurde der Zeitpunkt, zu welchem die Umsatzsteuer zu erheben ist, jedoch auf den 01.01.2023 festgesetzt. Die Entgeltordnung ist daher entsprechend zu korrigieren. Da es sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Änderung der Entgeltordnung handelt, ist eine Neukalkulation nicht erforderlich.
Anlagen: -
Entgeltordnung
Empfehlung:
Der Ausschuss
empfiehlt das Datum des Beginns
der Erhebung der gültigen Umsatzsteuer auf den 01.01.2023 in der Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für
die Sporthallen und Räume der Warnowschule Papendorf und der Regenbogenkinder
Grundschule Kritzmow zu ändern.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) keine