Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Pölchow zum
31. Dezember 2016 i. d. F. vom 28.09.2020 gemäß
§ 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der
Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2020 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, die Bürgermeisterin für das
Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet gemäß
§ 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |