Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.09.2020 den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 28.09.2020 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht
(nur elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2016 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 28.09.2020 fest.
Der ausgewiesene und festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe
von -46.636,94 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2016 5.151.373,89 EUR
Eigenkapital per 31.12.2016 3.915.564,47 EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37) -46.636,94 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) -6.417,05
EUR
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist unter Berücksichtigung des Vortrages gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
( X )
Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |