Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

Betreff
Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016
Vorlage
VO/FV/50-0519/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs. 4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2 Bürgerdienste ergaben sich bei den Sach- und Dienstleistungen. Der Innenausbau des Guthauses war als Investition geplant, es handelt sich jedoch um Aufwand.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Minderauszahlungen/Minderaufwendungen bei  der Straßenunterhaltung und der Straßenbeleuchtung gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 

Anlagen

 

Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/ Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2 Bürgerdienste                       16.736,19 EUR

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

  ( X ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016“

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung