Beschluss einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung von Erstattungsansprüchen des Landkreises Rostock für die zweckgebundene Verwendung der Fördermittelfür den Ersatzneubau der KITA Kritzmow nach Bescheid 02/2018 vom 16.05.2019

Betreff
Beschluss einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung von Erstattungsansprüchen des Landkreises Rostock für die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel für den Ersatzneubau der KITA Kritzmow nach Bescheid 02/2018 vom 16.05.2019
Vorlage
VO/FV/60-1325/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Kritzmow errichtete im Haushaltsjahr 2019 einen Ersatzneubau für eine Kindertagesstätte. Zur Finanzierung der Gesamtkosten von 2.634.425 EUR wurden Fördermittel beantragt und bewilligt.
Neben einer Zuwendung des Landes MV auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen von 131.721,25 EUR ist das eine Zuwendung zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung nach der Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2017-2020 in Höhe von bis zu 950.253,03 EUR (90 % der zuwendungsfähigen tatsächlichen Ausgaben).

Die Auszahlung der Zuwendung nach der KitaInvestFöRL ist an Auflagen gebunden.
Bei Zuwendungen über 40.000 EUR sind etwaige Erstattungsansprüche dinglich oder durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank zu sichern. Sofern der Eigentümer und der Träger der Einrichtung nicht identisch sind und die Einrichtung im Eigentum einer Gemeinde oder eines Landkreises ist, genügt auch eine auf die Erstattungsansprüche bezogene Ausfallbürgschaft der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Die Gemeinde Kritzmow ist Eigentümerin des Flurstückes 34/7 der Flur 1, Gemarkung Kritzmow, auf dem der Ersatzneubau errichtet wird, Bauherrin des Gebäudes der Kindertagesstätte und Letztempfänger der Zuwendung. Träger der Einrichtung ist der DRK Kreisverband Bad Doberan.

Die Gemeinde verpflichtet sich, die Bedingungen aus dem Zuwendungsbescheid 02/2018 Punkt 2 „Zweckbindung“ zu garantieren.
Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände sind 15 Jahre, alle beweglichen Gegenstände mit einem Beschaffungswert über 410,00 EUR sind 5 Jahre und bis 410,00 EUR 2 Jahre, nachdem die abschließende Auszahlung der Zuwendung erfolgt ist, für den Zuwendungszweck gebunden.
Vor Ablauf dieser Frist dürfen die Grundstücke und baulichen Anlagen sowie die sonstigen Gegenstände nicht ohne Zustimmung der Bewilligungsbehörde entgegen dem Zuwendungszweck verwendet werden. Insbesondere dürfen sie nicht wesentlich verändert, veräußert oder stillgelegt oder sonst außer Betrieb genommen werden. Dies schließt die tatsächliche Nutzung entsprechend dem Zuwendungszweck, einschließlich der erforderlichen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, ein.

Die Gemeinde Kritzmow verbürgt sich bis zum 31.12.2035 bei Nichterfüllung für einen berechtigten Rückforderungsanspruch des Landkreises Rostock - Amt für Kreisentwicklung - aus dem Bescheid vom 16.05.2019 Nr. 02/2018 einzustehen.
Sollte der Träger der Einrichtung die mit der Gemeinde geschlossenen vertraglichen Pflichten zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der Zweckbindungsfrist von maximal 15 Jahren nach Auszahlung der Förderung nicht erfüllen können, verpflichtet sich die Gemeinde stellvertretend für die Erfüllung der Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid 02/2018 vom 16.05.2019 einzustehen. Die Ausfallbürgschaft enthebt den Träger der Einrichtung nicht von seinen Pflichten der Vertragserfüllung, sondern dient der Absicherung des Fördermittelgebers. Sollte die Gemeinde die Einrichtung nicht weiterführen können, droht die Rückzahlung der Fördermittel. Die Gemeinde kann nur bis zum 31.12.2035 aus dieser Bürgschaft in Anspruch genommen werden.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2020 die Erteilung der Ausfallbürgschaft empfohlen.

 

Anlagen

Ausfallbürgschaft

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Ausstellung der Ausfallbürgschaft zur Sicherung von Erstattungsansprüchen des Landkreises Rostock für die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel für den Ersatzneubau der KITA Kritzmow nach Bescheid 02/2018 vom 16.05.2019.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x ) keine , für den Fall der Inanspruchnahme der Bürgschaft droht die Rückzahlung der Fördermittel

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung