Auslegungs- und Entwurfsbeschluss B 6, Wohngebiet Strandweg

Betreff
Auslegungs- und Entwurfsbeschluss B 6, Wohngebiet Strandweg
Vorlage
VO/BV/20-1086/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 19.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6, Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst, beschlossen.

Mit Datum vom 18.03.2020 wurden die Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung um eine Stellungnahme gebeten. Die Hinweise wurden in den Entwurf eingearbeitet. 

Im weiteren Verfahren ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs vorzunehmen. Anregungen und Äußerungen von Bürgern und aus Stellungnahmen zum B-Plan-Entwurf sind in die Abwägung einzustellen.

Empfehlung Bauausschuss vom 13.08.2020: Berücksichtigung der Ringstraße wie ursprünglich geplant. Die Empfehlung wurde im Entwurf berücksichtigt.

 

Anlagen:

1 – Planzeichnung

2 – Begründung

3 – Abwägung zum Vorentwurf

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

  1. Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text wird gebilligt.
  2. Die Entwürfe der Satzung des o. g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sind öffentlich auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zuzuschicken.
  3. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung