Beschluss zur Durchführung des Vorhabens Erweiterungsbau Kindertageseinrichtung "Kindertraum" in Stäbelow

Betreff
Beschluss zur Durchführung des Vorhabens Erweiterungsbau Kindertageseinrichtung "Kindertraum" in Stäbelow
Vorlage
VO/BV/40-0709/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Durch die aktuelle und zu erwartende Nachfrage nach einem bedarfsgerechten Angebot im Bereich der Kinderbetreuung für die Altersgruppe bis 3 Jahre sowie die Altersgruppe 3 Jahre bis zum Schuleintritt ist die zur Verfügung stehende Anzahl an Plätzen unzureichend.

Die Kapazität der Kindertageseinrichtung beläuft sich auf 10 Krippen- und 30 Kindergartenplätze, mit Ausnahmegenehmigung befristet bis August 2021 dürfen momentan 16 Krippenkinder und 36 Kindergartenkinder betreut werden.

Ausgehend von den derzeit üblichen Gruppengrößen von 6 Krippen und 15 Kindergartenkindern ist die Schaffung von 3 weiteren Krippengruppen mit 18 Plätzen und einer weiteren Kindergartengruppe mit 15 Kindern bedarfsgerecht.

Um auch in Zukunft dem Betreuungsangebot in der Gemeinde entsprechen zu können ist ein Erweiterungsbau mit Verbinder zum Bestandsgebäude die einzig sinnhafte Lösung. Ziel des Erweiterungsbaus ist die Herstellung einer modernen, energieeffizienten und funktional geordneten Einrichtung, die die aktuellen und zukünftigen Bedarfe, welche sich aus der anhaltenden positiven demographischen Entwicklung abzeichnen, abdeckt.

Durch den Wegfall der befristeten Plätze der Ausnahmegenehmigung stehen nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus 28 Krippenplätze bis 3 Jahre und 45 Kindergartenplätze von 3 Jahre bis zum Schuleintritt zur Verfügung.

Für den Erweiterungsbau wurde durch den Landkreis Rostock eine Förderung in den Jahren 2021 und 2022 in Aussicht gestellt.

 

Anlagen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Durchführung des Vorhabens Erweiterungsbau Kindertageseinrichtung „Kindertraum“ in Stäbelow.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes (Planung)

(x) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung