Beratung über Anträge der Jugend- und Sportförderung nach Vereinsföderrichtlinie und Abgabe von Empfehlungen über die Berücksichtigung in Form eines Gesamtförderbetrages für den Haushaltsentwurf 2021

Betreff
Beratung über Anträge der Jugend- und Sportförderung nach Vereinsföderrichtlinie und Abgabe von Empfehlungen über die Berücksichtigung in Form eines Gesamtförderbetrages für den Haushaltsentwurf 2021
Vorlage
BE/OS/20-1076/2020
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen fördert auf Antrag in der Gemeinde ansässige Vereine im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel durch Gewährung von Zuschüssen auf Basis von entsprechenden Zuwendungsbescheiden.

Grundlage hierfür bildet die Richtlinie der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zur finanziellen Förderung von Vereinen.

Die Möglichkeit der Förderung ist begrenzt auf eine Zuschusszahlung für einzelne Maßnahmen/ Projekte oder zur Mitfinanzierung laufender Kosten des Vereins. Weiterhin können auch Mittel zur Finanzierung von Nutzungsentgelten kommunaler Liegenschaften im Amtsgebiet ausgereicht werden. Eine Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht ist hierbei zwingend.

Zuschussanträge für das Folgejahr sind jeweils bis zum 30. Juni beim Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow einzureichen. Der Zuschusszweck ist detailliert zu beschreiben und der Bedarf an Unterstützung schlüssig aufzuzeigen. Den Anträgen ist ein Nachweis über die Finanz- und Kassenverhältnisse beizufügen.

Dem Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales obliegt es dann, vor der Haushaltsplanung für das Folgejahr über die Anträge zu beraten und Empfehlungen für eine davon abhängige Berücksichtigung in Form eines Gesamtförderbetrages für den Haushaltsentwurf abzugeben.

Die für das Jahr 2021 eingegangenen Anträge sind dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

Für den Bereich Jugend- und Sportförderung haben folgende Vereine Zuschüsse beantragt: 

 

 

Schützenverein

Lichtenhagen 1992 e.V.

Landessportgemeinschaft Elmenhorst e.V.

Eingang

16.06.2020

30.06.2020

Zuschusshöhe

900,00 €

14.300,00 €

Zuschusszweck

Übernahme eines Teilbetrages der Betriebskosten vom Schützenhaus, um das sportliche Schießen auf dem Gelände des Vereins zu gewährleisten

·    2.000,- € Zuschuss Kinder- und Jugendsport

·    1.800,- € Zuschuss Pacht des Sportplatzes

·    3.000, - € Zuschuss Sommerfest und Winterball

·    Zuschuss Nutzungsgebühr Sportplatz Lichtenhagen Dorf

 

Für die genannten Vereine liegen aktuelle Auszüge aus dem Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock vor

 

Anlagen:

1. Antrag auf finanzielle Förderung des Schützenverein Lichtenhagen 1992 e.V.

2. Anträge auf finanzielle Förderung des Landessportverein Elmenhorst e.V.

 

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt die Berücksichtigung folgender Anträge nach Vereinsförderrichtlinie im Haushaltsentwurf 2021

 

Verein

Gesamtförderbetrag  (in Euro)

Schützenverein Lichtenhagen 1992 e.V.

 

Landessportgemeinschaft Elmenhorst e.V.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(X) in 2021 (sofern die beantragten Mittel in der Haushaltsplanung mit eingeplant werden)