Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist Schulträger der
Grundschule Lichtenhagen. Nach
§ 45 Absatz 3 des Schulgesetzes MV in Verbindung mit der
Schulkapazitätsverordnung legt der Schulträger fest, welche Räume zu
schulischen Zwecken genutzt werden sollen. Betrachtet werden dabei die
personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten (objektive
Kriterien) sowie die tatsächliche Raumsituation unter Maßgabe des pädagogischen
Konzeptes der Schule.
Die jetzige Kapazität wurde mit 157 Schülerinnen und Schülern am 25.03.2010 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Zwischenzeitlich war es aufgrund der Schülerzahlentwicklung erforderlich, den bisherigen PC-Raum in einen Klassenraum umzuwandeln, so dass eine neue Raumsituation vorliegt, die einer Neufestlegung der Nutzung nach der Schulkapazitätsverordnung bedarf. Gleichzeitig ergeben sich Veränderungen in den einzelnen Klassenräumen durch die Neubetrachtung der objektiven Kriterien. Aus diesem Grunde erfolgte am 13.05.2020 in der Schule ein Gesprächs- und Besichtigungstermin mit der Schulleitung, drei Mitgliedern des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales und eines Vertreters des Amtes Warnow-West.
Die Gemeindevertretung hatte diese Angelegenheit bereits am 11.06.2020 (TOP 14) nach vorhergehender Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales thematisiert. Zuletzt erfolgte die Befassung im Hauptausschuss, der ebenfalls die Beschlussfassung empfiehlt.
Nach der Festlegung ist mit dem Landkreis Rostock als Träger der Schulentwicklungsplanung Einvernehmen herzustellen.
Verfahren zur Änderung der Aufnahmekapazität müssen für das folgende Schuljahr bis zum letzten Arbeitstag des Monats Februar abgeschlossen sein. Damit kann die Änderung erst zum Schuljahr 2021/2022 erfolgen.
Anlagen
Tabelle zur Raumnutzung
Grundriss
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule
Lichtenhagen für das Schuljahr 2021/22 übergangsweise auf 174 Schülerinnen und
Schülern festzulegen.
Sie ist sich bewusst, dass mindestens drei Räume im historischen Schulgebäude für die vorgesehene Schülerzahl zu klein, bei allen Räumen weder Lehrer noch Schränke noch weiteres Inventar berücksichtigt sind und Raum für Garderobe zu wenig und für Inklusion und Schulsozialarbeit gar nicht vorhanden ist.
Finanzielle
Auswirkungen
keine
e
n t f ä l l t
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |