Sachverhalt:
Der
Beschluss zur 1. Änderung vom 27.09.2018 musste aus formalen Gründen neu
gefasst werden. Dieser Beschluss wurde auf der Gemeindevertretersitzung am
14.05.2020 mehrheitlich abgelehnt. Die städtebaulichen Ziele haben sich
geändert.
Der
zurzeit gültige F-Plan ist somit der Plan von 2004.
Es wird
empfohlen, das Bauleitverfahren für die 1. Änderung neu zu beginnen und die
aktuellen Änderungsziele neu zu formulieren. Hierzu ist ein Planungsbüro zu
beauftragen. Die Kosten sind in den Gemeindehaushalt 2021 einzustellen.
Anlagen: