Beratung über Anträge nach Vereinsförderrichtlinie und Abgabe von Empfehlungen über die Berücksichtigung in Form eines Gesamtförderbetrages für den Haushaltsentwurf 2021

Betreff
Beratung über Anträge nach Vereinsförderrichtlinie und Abgabe von Empfehlungen über die Berücksichtigung in Form eines Gesamtförderbetrages für den Haushaltsentwurf 2021
Vorlage
BE/OS/20-1056/2020
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen fördert auf Antrag in der Gemeinde ansässige Vereine im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel durch Gewährung von Zuschüssen auf Basis von entsprechenden Zuwendungsbescheiden.

Grundlage hierfür bildet die Richtlinie der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zur finanziellen Förderung von Vereinen.

Die Möglichkeit der Förderung ist begrenzt auf eine Zuschusszahlung für einzelne Maßnahmen/ Projekte oder zur Mitfinanzierung laufender Kosten des Vereins. Weiterhin können auch Mittel zur Finanzierung von Nutzungsentgelten kommunaler Liegenschaften im Amtsgebiet ausgereicht werden. Eine Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht ist hierbei zwingend.

Zuschussanträge für das Folgejahr sind jeweils bis zum 30. Juni beim Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow einzureichen. Der Zuschusszweck ist detailliert zu beschreiben und der Bedarf an Unterstützung schlüssig aufzuzeigen. Den Anträgen ist ein Nachweis über die Finanz- und Kassenverhältnisse beizufügen.

Dem Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales obliegt es dann, vor der Haushaltsplanung für das Folgejahr über die Anträge zu beraten und Empfehlungen für eine davon abhängige Berücksichtigung in Form eines Gesamtförderbetrages für den Haushaltsentwurf abzugeben.

Die für das Jahr 2021 eingegangenen Anträge sind dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

Für den Bereich Kultur haben folgende Vereine Zuschüsse beantragt: 

 

1.       Förderverein Denkmale Elmenhorst/Lichtenhagen e.V. (formaler Antrag in Vordruck)       

Eingang:                              20.06.2020         

Zuschusshöhe: 1.000,00 €

Zuschusszweck:               Einrichtung einer dauerhaften und wetterfesten Außensitzgruppe an der

                                               Heimatstube in Lichtenhagen

 

2.       Lichtenhäger Findlingsgarten e.V. (formloser Antrag ohne Verwendung Vordruck)                                             

Eingang:                              01.07.2020

Zuschusshöhe: 1.000,00 €

Zuschusszweck:               Einmalzahlung anlässlich des 10-jährigem Vereinsbestehens

 

Für beide beantragenden Vereine liegen aktuelle Auszüge aus dem Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock vor.

Auch haben beide Vereine die Verwendungsnachweise für bisher gewährte Zuwendungen stets fristgerecht eingereicht.

 

 

Anlagen:

1.       Antrag auf finanzielle Förderung Förderverein Denkmale Elmenhorst/Lichtenhagen e.V.

2.       Antrag auf finanzielle Unterstützung Lichtenhäger Findlingsgarten e.V.

 

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt die Berücksichtigung folgender Anträge nach Vereinsförderrichtlinie im Haushaltsentwurf 2021:

 

Verein                                                                                                                Gesamtförderbetrag (in EUR)

 

Förderverein Denkmale Elmenhorst/Lichtenhagen e.V.              _______________________

 

Lichtenhäger Findlingsgarten e.V.                                                          _______________________

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x ) keine, sofern die beantragten Zuschussmittel im Haushalt 2021 berücksichtigt werden.

 

(  ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

 

(  ) Ja, erstmals in Folgejahren