Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen fördert auf Antrag in der Gemeinde ansässige Vereine im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel durch Gewährung von Zuschüssen auf Basis von entsprechenden Zuwendungsbescheiden.
Grundlage hierfür bildet die Richtlinie der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zur finanziellen Förderung von Vereinen.
Die Möglichkeit der Förderung ist begrenzt auf eine Zuschusszahlung für einzelne Maßnahmen/ Projekte oder zur Mitfinanzierung laufender Kosten des Vereins. Weiterhin können auch Mittel zur Finanzierung von Nutzungsentgelten kommunaler Liegenschaften im Amtsgebiet ausgereicht werden. Eine Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht ist hierbei zwingend.
Zuschussanträge für das Folgejahr sind jeweils bis zum 30. Juni beim Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow einzureichen. Der Zuschusszweck ist detailliert zu beschreiben und der Bedarf an Unterstützung schlüssig aufzuzeigen. Den Anträgen ist ein Nachweis über die Finanz- und Kassenverhältnisse beizufügen.
Dem Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales obliegt es dann, vor der Haushaltsplanung für das Folgejahr über die Anträge zu beraten und Empfehlungen für eine davon abhängige Berücksichtigung in Form eines Gesamtförderbetrages für den Haushaltsentwurf abzugeben.
Die für das Jahr 2021 eingegangenen Anträge sind dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Für den Bereich Kultur haben folgende Vereine Zuschüsse beantragt:
1.
Förderverein Denkmale Elmenhorst/Lichtenhagen
e.V. (formaler Antrag in Vordruck)
Eingang: 20.06.2020
Zuschusshöhe: 1.000,00 €
Zuschusszweck: Einrichtung einer dauerhaften und wetterfesten Außensitzgruppe an der
Heimatstube in Lichtenhagen
2. Lichtenhäger Findlingsgarten e.V. (formloser Antrag ohne Verwendung Vordruck)
Eingang: 01.07.2020
Zuschusshöhe: 1.000,00 €
Zuschusszweck: Einmalzahlung anlässlich des 10-jährigem Vereinsbestehens
Für beide beantragenden Vereine liegen aktuelle Auszüge aus dem Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock vor.
Auch haben beide Vereine die Verwendungsnachweise für bisher gewährte Zuwendungen stets fristgerecht eingereicht.
Anlagen:
1. Antrag auf finanzielle Förderung Förderverein Denkmale Elmenhorst/Lichtenhagen e.V.
2. Antrag auf finanzielle Unterstützung Lichtenhäger Findlingsgarten e.V.
Empfehlung:
Der Ausschuss
empfiehlt die Berücksichtigung folgender Anträge nach Vereinsförderrichtlinie
im Haushaltsentwurf 2021:
Verein Gesamtförderbetrag
(in EUR)
Förderverein
Denkmale Elmenhorst/Lichtenhagen e.V. _______________________
Lichtenhäger
Findlingsgarten e.V. _______________________
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) keine, sofern die beantragten Zuschussmittel im
Haushalt 2021 berücksichtigt werden.
( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
( ) Ja, erstmals in Folgejahren