Sachverhalt:
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat die Bürgermeisterin unterjährig über den Haushalt des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.
Anlagen:
Übersicht Erfüllungsstand Haushalts 2020