Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 24 Abs. 1
Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der
Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen.
Die Verhandlungen
wurden durch die Wabe Service und Fürsorge gGmbH und dem
Landkreis Rostock
geführt.
Aufgrund von
krankheitsbedingten Ausfallzeiten im Landkreis Rostock liegt nur ein
vorläufiges Ergebnis der Entgeltverhandlungen vor. Des Weiteren fehlt die
Betriebserlaubnis.
Um die Betreuung
der zwei Hortgruppen für den Monat August 2020 zu gewährleisten, wird der
Gemeinde empfohlen, auf der Grundlage der vom Landkreis Rostock geänderten
Kostenkalkulation (Anlage 1) ihr Einvernehmen zu erteilen
Ab dem 01.09.2020
wird die gesamte Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten und Hort) durch die
Wabe Service und Fürsorge gGmbH übernommen. Ein Entgeltantrag wurde beim Landkreis
Rostock gestellt und ist seit Ende Mai in Bearbeitung. Somit ist die endgültige
Übernahme der Kindertagesstätte ab dem 01.09.2020 und dem damit verbundenen
gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung in der
nächsten Sitzung bis spätestens Ende August durch die Gemeindevertretung zu
beschließen.
Anlagen:
-
Kostenkalkulation
- Beschluss
Bestätigung des Konzeptes Wabe e.V. 2017
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Papendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der
Leistungsvereinbarung
vom 01.08 bis 31.08.2020 für zwei Hortgruppen der Kindertageseinrichtung
„Spatzenhaus“ in Papendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, da die Gemeinde ab 2020 mit einem kommunalen
Festbetrag i.H.v. 149,33 € je Kind und Monat beteiligt wird. Der Gesamtbedarf
ist im Haushalt berücksichtigt.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |