Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung vom 01.08. bis 31.08.2020 für die Kindereinrichtung (Hort) in der Gemeinde Papendorf

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung vom 01.08. bis 31.08.2020 für die Kindereinrichtung (Hort) in der Gemeinde Papendorf
Vorlage
VO/OS/30-0856/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 24 Abs. 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen.

Die Verhandlungen wurden durch die Wabe Service und Fürsorge gGmbH und dem

Landkreis Rostock geführt.

Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfallzeiten im Landkreis Rostock liegt nur ein vorläufiges Ergebnis der Entgeltverhandlungen vor. Des Weiteren fehlt die Betriebserlaubnis.

 

Um die Betreuung der zwei Hortgruppen für den Monat August 2020 zu gewährleisten, wird der Gemeinde empfohlen, auf der Grundlage der vom Landkreis Rostock geänderten Kostenkalkulation (Anlage 1) ihr Einvernehmen zu erteilen

 

Ab dem 01.09.2020 wird die gesamte Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten und Hort) durch die Wabe Service und Fürsorge gGmbH übernommen. Ein Entgeltantrag wurde beim Landkreis Rostock gestellt und ist seit Ende Mai in Bearbeitung. Somit ist die endgültige Übernahme der Kindertagesstätte ab dem 01.09.2020 und dem damit verbundenen gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung in der nächsten Sitzung bis spätestens Ende August durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

Anlagen:

- Kostenkalkulation

- Beschluss Bestätigung des Konzeptes Wabe e.V. 2017  

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Papendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der

Leistungsvereinbarung vom 01.08 bis 31.08.2020 für zwei Hortgruppen der Kindertageseinrichtung „Spatzenhaus“ in Papendorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, da die Gemeinde ab 2020 mit einem kommunalen Festbetrag i.H.v. 149,33 € je Kind und Monat beteiligt wird. Der Gesamtbedarf ist im Haushalt berücksichtigt.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung