Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 2.000 Euro Jahresbetrag, den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren, soweit diese nicht dem Bürgermeister übertragen sind.
Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen.
Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.
Da die nächste HA-Sitzung ist erst für den 10.09.2020 geplant ist, der Mietvertrag aber bereits ab dem 01.09.2020 geschlossen werden soll, zieht die Gemeindevertretung die Entscheidungszuständigkeit wieder an sich.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Papendorf beschließt, folgende auf den Hauptausschuss
übertragene Entscheidungszuständigkeit wieder an sich zu ziehen:
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Beschluss
zum Abschluss von Mietverträgen mit der Wabe Service und Fürsorge gGmbH für die
Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Jürgen Ahrens |
fachliche
Richtigkeit
Fachdienstleiterin Allgemeine Verwaltung Edda Dembski |
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