Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 31.08.2020 den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 31.08.2020 festzustellen
Anlagen
Jahresabschluss des
Amtes zum 31. Dezember 2016 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht
(nur elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung (nur elektronisch)
Ergebnis der umlagefinanzierten Produkte
(nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom
31.08.2020 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 189.840,44 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2016 30.880.151,97
EUR
Eigenkapital per
31.12.2016 6.271.696,83 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37) 189.840,44 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) 277.233,76 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |