Sachverhalt:
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.
Anlagen:
Übersicht Erfüllungsstand Haushalt 2020