Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab 01.07.2020 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Stäbvelow

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab 01.07.2020 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Stäbelow
Vorlage
VO/OS/40-0697/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/ Begründung:

Die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Kindertraum“ in Stäbelow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Veränderung der Personal- und Sachkosten sowie der Investitionskosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom 01.01.2019.

 

Zwar entfällt ab 01.01.2020 das Herstellen des Einvernehmens über den kommunalen Anteil, da sich die Gemeinde ab diesem Jahr mit einem ein Festbetrag i. H. v. 149,33 Euro je Kind beteiligt, dennoch ist gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) das Einvernehmen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier Landkreis Rostock) und der Gemeinde herzustellen. 

Grundlage für die Leistungsvereinbarung bilden weiterhin betreuungsbezogene Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2) des Trägers.

 

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die Unterlagen geprüft.

Die Laufzeit der Vereinbarung ist vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 verhandelt worden.

 

Die Verhandlung wurde durch eine Mitarbeiterin des Amtes begleitet. Im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung zu entscheiden.

 

Anlagen

1.       Leitungsbeschreibung

2.       Kostenkalkulation

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stäbelow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.07.2020 für die Kita „Kindertraum“ in Stäbelow

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch diesen Beschluss keine, da sich die Gemeinde davon unabhängig mit einem Festbetrag

i. H. v. 149,33 Euro je Kind beteiligt.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste