Problembeschreibung/
Begründung:
Die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Kindertraum“ in Stäbelow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Veränderung der Personal- und Sachkosten sowie der Investitionskosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom 01.01.2019.
Zwar entfällt ab 01.01.2020 das Herstellen des Einvernehmens über den kommunalen Anteil, da sich die Gemeinde ab diesem Jahr mit einem ein Festbetrag i. H. v. 149,33 Euro je Kind beteiligt, dennoch ist gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) das Einvernehmen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier Landkreis Rostock) und der Gemeinde herzustellen.
Grundlage für die Leistungsvereinbarung bilden weiterhin betreuungsbezogene Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2) des Trägers.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die Unterlagen geprüft.
Die Laufzeit der Vereinbarung ist vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 verhandelt worden.
Die Verhandlung wurde durch eine Mitarbeiterin des Amtes begleitet. Im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung zu entscheiden.
Anlagen
1. Leitungsbeschreibung
2. Kostenkalkulation
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Stäbelow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen
Leistungsvereinbarung ab 01.07.2020 für die Kita „Kindertraum“ in Stäbelow
Finanzielle
Auswirkungen
Durch diesen Beschluss keine, da sich die Gemeinde davon unabhängig mit
einem Festbetrag
i. H. v. 149,33 Euro je Kind beteiligt.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
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