Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.02.2020 für

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.02.2020 für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Lambrechtshagen
Vorlage
VO/OS/70-0823/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Auf der Tenne e.V. als Träger der Kindertagesstätte Kita „Speelhus an de Rotbäk“ in Lambrechtshagen hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Tarifsteigerung zum 01.02.2020. Die letzte Leistungsvereinbarung der Kita „Speelhus an de Rotbäk“ stammt vom 01.02.2012.

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Die Leistungsvereinbarung setzt sich zusammen aus der Leistungsbeschreibung und den leistungsbezogenen Entgelten. Anbei erhalten Sie daher die zur Verhandlung eingereichte Leistungsbeschreibung (die neuverhandelte wird momentan noch punktuell durch das Jugendamt angepasst) und die neu verhandelte Kostenkalkulation (Anlage 1 und 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 31.01.2020 die neue Leistungsvereinbarung für die Zeit ab 01.02.2020 mit dem Träger Auf der Tenne e.V. mit einer Laufzeit von 12 Monaten verhandelt.

 

Die Verhandlung wurde durch eine Mitarbeiterin des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung zu entscheiden.

 

Anlagen

Anlage 1: Leistungsbeschreibung

Anlage 2: Kostenkalkulation

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.02.2020 für die Kindertageseinrichtung „Speelhus an de Rotbäk“ in Lambrechtshagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine, da die Gemeinde ab 2020 mit einem kommunalen Festbetrag i.H.v. 149,33 € je Kind und Monat beteiligt wird. Der Gesamtbedarf ist im Haushalt berücksichtigt.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung