Problembeschreibung/Begründung:
In der Gemeindevertretersitzung am
27.09.2018 erfolgte der Abwägungs- und Festsetzungsbeschluss (Beschluss-Nr.:
114-16/18) zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst/
Lichtenhagen. Aufgrund eines Verstoßes des Mitwirkungsverbots (gem. §24
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern) während der Beschlussfassung, ist
der Beschluss unwirksam.
Das Vorliegen fehlerhafter und damit
unwirksamer Beschlüsse über Flächennutzungspläne und Satzungen nach dem
Baugesetzbuch ist es möglich diese Mängel im Rahmen eines ergänzenden
Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zu beheben.
Somit kann durch Wiederholung des
Abwägungs- und Festsetzungsbeschlusses zur 1. Änderung des F-Plans der o.g.
Mangel unter Beachtung des Mitwirkungsverbotes geheilt bzw. behoben werden.
Dies wurde durch die untere Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock
bestätigt.
Seit der Gemeindevertretersitzung vom
27.09.2018 gibt es aus der Gemeinde Bedenken, die sich teilweise gegen die
dargestellten städtebaulichen Entwicklungsziele im Ortsteil Elmenhorst richten.
Daher hat die Gemeindevertretung zu entscheiden, ob eine Überarbeitung der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird.
Verfahren bis zum Beschluss
der Gemeindevertretung am 27.09.2018:
Der
Entwurf der FNP-Änderung vom 30.03.2017/07.08.2017 durchlief im
August/September 2017 die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung. Im
Ergebnis wurden Bauflächenreduzierungen und Änderungen des gepl.
Nutzungsspektrums vorgenommen (2. Entwurf der FNP-Änderung vom 28.02.2018).
Dies erforderte eine ergänzende Beteiligung der Betroffenen (Mai/Juni 2018).
Mit
dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist über die in beiden
Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und der Behörden
abschließend zu entscheiden.
Das
Amt für Raumordnung hat der Planfassung gem. 2. Entwurf zugestimmt.
Die
HRO äußert weiterhin Bedenken gegen die geplante Wohnbauentwicklung, gegen die
mit Rostocker Gewerbeentwicklungen konkurrierende Gewerbeflächendarstellung und
gegen das Sondergebiet Nahversorgung. Diese werden im Entscheidungsvorschlag
teilweise berücksichtigt. Insbesondere die Rechtmäßigkeit der Entscheidung
gegen die angeregte Begrenzung der Wohnbauentwicklung auf 60 WE muss der
abschließenden Prüfung im Genehmigungsverfahren durch den Landrat überlassen
bleiben.
Die
Bedenken des Landkreises gegen Bauflächendarstellungen im LSG „Kühlung“ sind in
der Planung berücksichtigt und stellen damit kein Genehmigungsrisiko mehr dar.
Der
Kreisverband der Gartenfreunde e.V. wie auch einzelne privat Betroffene bleiben
mit ihren Bedenken gegen die Baufläche W11 unberücksichtigt.
Aus
der Einwohnerschaft der Gemeinde werden gehäuft grundsätzliche Fragen der
Gemeindeentwicklung angesprochen (Suburbanisierung vs. dörfl. Entwicklung,
dörfliche Umstrukturierung Elmenhorst), die nicht Gegenstand des lfd. Änderungsverfahrens
mit punktuellen Problemstellungen waren und deshalb i. W. unberücksichtigt
bleiben. Deutlich wird jedoch ein Diskussionsbedarf zu Neubetrachtungen über
eine zukunftsweisende Gemeindeentwicklung (z.B. Anl. 1, B05).
Die
ebenfalls mehrfach vorgetragenen Bedenken gegen die Darstellung einer
Nahversorgungsfläche in Lichtenhagen wurden mit der flächen- und nutzungsmäßig
reduzierten Plandarstellung (SO/NV) und entsprechenden Texterläuterungen
teilweise berücksichtigt (sh. Anl. 1, B02 und
Anl. 3, S. 24).
Für
die weiterführenden Planungen zur Umsetzung der Baugebiete W13, 14 und SO/FH in
Elmenhorst wird auf die vorgetragenen Bedenken gegen die Verkehrsanbindung
zwischen Hauptstr. 37 und 38 hingewiesen (vgl. Anl. 1, B27, 44).
Auf
die aufgeworfene Fragestellung zu einem Grundstücksankauf am Sanddornweg von
der Gemeinde und den zugehörigen Entscheidungsvorschlag wird wegen der weiteren
Verfahrensweise und zusätzlichen Entscheidungsbedarfs aufmerksam gemacht (sh.
Anl. 1, B16, 17).
Zu den
eingegangenen Stellungnahmen (Entwurf, 2. Entwurf) wird ein Vorschlag für eine
Abwägungsentscheidung vorgelegt. Die zur Feststellung vorgelegte abschließende
Planfassung der 1. Änderung des FNP 2004 nebst zugehöriger Begründung
berücksichtigt diesen Abwägungsvorschlag bereits.
Anlagen
Anlage 1 -
Abwägungsergebnis
Anlage 2 -
Gesamtplan, Ausschnitt Elmenhorst, Ausschnitt Lichtenhagen
Anlage 3 - Begründung
Beschlussvorschlag:
1.
Die zum Entwurf
und zum 2. Entwurf der 1. Änderung des FNP 2004 abgegebenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, der
Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und
gem. Anlage 1 berücksichtigt. Die
Abwägungsentscheidung vom 30.03.2017 gilt darüber hinaus fort. 2. |
Die 1. Änderung
des Flächennutzungsplans 2004 wird hiermit beschlossen (Anlage 2). Die zugehörige
Begründung wird gebilligt (Anlage 3). 3. |
Die 1. Änderung
des Flächennutzungsplans 2004 ist beim Landrat zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekannt zu machen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |