Problembeschreibung/Begründung:
Der B-Plan Nr. 1
wurde an die Vorgaben des verkehrs- und tiefbautechnisch abgestimmten Straßenbauentwurfs
vom 10.12.2019 (aib GmbH) und die Stellungnahme des Landkreises Rostock vom
18.10.2019 (Az. 61.1.21) im straßenaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nach §
10 StrWG M-V angepasst.
Die betroffene
Öffentlichkeit und die von der Planänderung berührten Behörden/TöB wurden auf
der Grundlage des Entwurfs der 5. Änderung des B-Plans v. 05.12.2019 /
03.01.2020 beteiligt.
Nach Ablauf der
Beteiligungsfrist ist die Beschlussreife für den Änderungsplan gegeben, soweit
die Naturschutzbehörde eine Fällgenehmigung für 2 planbetroffene Linden in
Aussicht stellt. Ein entsprechender Antrag liegt der Behörde seit 17.12.2019
vor.
Im Bauausschuss vom
25.02.2020 fand eine Information zur
B-Plan-Änderung statt. Empfehlung: Annahme des Beschlusses in der
Gemeindevertretersitzung.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung fasst den folgenden Beschluss:
1. |
Die zum Entwurf vom 05.12.2019 abgegebenen Stellungnahmen von Behörden/TöB
werden gem. Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung
beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des B-Plans Nr. 01 für das
Gebiet „Kiesweg“ in Ziesendorf, betreffend die Buswendeschleife in Ziesendorf
am Einmündungsbereich des Kiesweges in die Doberaner Straße, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).
Die Begründung zu der Planänderung wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Die Satzung über die 5. Änderung des B-Plans Nr. 01 ist durch
ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes auf PSK
51100.56255
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |