5. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Kiesweg“ (Buswendeschleife) Satzungsbeschluss

Betreff
5. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Kiesweg“ (Buswendeschleife) Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/80-0579/2020
Aktenzeichen
III111
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der B-Plan Nr. 1 wurde an die Vorgaben des verkehrs- und tiefbautechnisch abgestimmten Straßenbauentwurfs vom 10.12.2019 (aib GmbH) und die Stellungnahme des Landkreises Rostock vom 18.10.2019 (Az. 61.1.21) im straßenaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 StrWG M-V angepasst.

Die betroffene Öffentlichkeit und die von der Planänderung berührten Behörden/TöB wurden auf der Grundlage des Entwurfs der 5. Änderung des B-Plans v. 05.12.2019 / 03.01.2020 beteiligt.

Nach Ablauf der Beteiligungsfrist ist die Beschlussreife für den Änderungsplan gegeben, soweit die Naturschutzbehörde eine Fällgenehmigung für 2 planbetroffene Linden in Aussicht stellt. Ein entsprechender Antrag liegt der Behörde seit 17.12.2019 vor.

Im Bauausschuss vom 25.02.2020 fand eine Information zur B-Plan-Änderung statt. Empfehlung: Annahme des Beschlusses in der Gemeindevertretersitzung.

 

Anlagen

  1. Abwägung
  2. Plan
  3. Begründung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung fasst den folgenden Beschluss:

 

1.

Die zum Entwurf vom 05.12.2019 abgegebenen Stellungnahmen von Behörden/TöB werden gem. Anlage 1 berücksichtigt.

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des B-Plans Nr. 01 für das Gebiet „Kiesweg“ in Ziesendorf, betreffend die Buswendeschleife in Ziesendorf am Einmündungsbereich des Kiesweges in die Doberaner Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Planänderung wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Satzung über die 5. Änderung des B-Plans Nr. 01 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes auf PSK 51100.56255

 

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung