Problembeschreibung/Begründung:
Der geplante Erweiterungsbau
für die Kita in Stäbelow ist in den Festsetzungsgrenzen des bestehenden B-Plans
nicht zulassungsfähig. Der B-Plan soll deshalb durch Erweiterung des
Baugebietes MI 4 an die Erfordernisse der Jugendhilfeplanung angepasst werden.
Die Grundlage bildet eine Vorplanung (Büro ISH), die hinsichtlich
Flächeninanspruchnahme sowie hinsichtlich Raumkonzept und Kubatur des
Erweiterungsbaus mit der Gemeinde und dem Träger der Einrichtung abgestimmt
ist.
Entsprechend den
Vorberatungen im Bauausschuss soll in der B-Planänderung außerdem berücksichtigt
werden
-
Stellplatzbedarf
entsprechend der neuen Gesamtkapazität der Einrichtung
-
Anpassung der
Artenzusammensetzung der benachbarten privaten Hecke (Streichung von Arten mit
Wurzelausläufern und mit giftigen Bestandteilen).
Aufgrund der Planänderung
entstehende Ausgleichsdefizite sollen vorzugsweise durch Anpflanzungen auf
einer Gemeindefläche am Grünschnittlager Konower Weg ersetzt werden.
Der Gemeindevertretung wird
empfohlen, der Einleitung eines Planänderungsverfahrens zuzustimmen.
Die Planänderung erfolgt im
Regelverfahren (2-stufig, mit Umweltprüfung und Eingriffsausgleich).
Lagebedingt und unter Berücksichtigung der inzwischen vorliegenden
Rechtsprechung zu den Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB ist das
beschleunigte Verfahren nicht anwendbar.
Unter Berücksichtigung des
engen Zeitrahmens für den Kita-Neubau wurde das frühzeitige
Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeit, Behörden) deshalb bereits unmittelbar im
Ergebnis der Bauausschusssitzung veranlasst.
Ebenfalls aus Zeitgründen wird
empfohlen, von einer Beschlussfassung über den Entwurf der B-Planänderung
abzusehen und die Freigabe für die öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung
zu erteilen, weil eine vollständige Klärung aller planbetroffenen Belange
innerhalb der Vorlagefrist zur GV-Sitzung nicht möglich war.
Keine Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 07
„Waldblick“ zu ändern (2. Änderung). Der Änderungsbereich umfasst die Liegenschaft
Schulweg 10d (Kita) in Stäbelow und die umlaufend angrenzenden
Grundstücksflächen. Mit der Planänderung werden folgende Ziele verfolgt: -
Erweiterung der
Kita Stäbelow; -
Prüfung
Stellplatzbedarf für Pkw, Flächenbereitstellung; -
Überprüfung der
Artenzusammensetzung einer festgesetzten Hecke auf dem Grundstück Schulweg
11a |
2. |
Der B-Plan soll im Regelverfahren (§§ 2 - 4c BauGB)
geändert werden. |
3. |
Der
Entwurf der Planänderung ist auf der Grundlage einer abgestimmten Vorplanung
(Büro ISH) zu erstellen und sodann öffentlich auszulegen und mit den Behörden
abzustimmen. |
4. |
Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes 51100.56255
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |