Information zum Beschluss zur Teileinziehung einer Teilfläche der Verlängerung des "Eichenwegs" in Sildemow

Betreff
Information zum Beschluss zur Teileinziehung einer Teilfläche der Verlängerung des "Eichenwegs" in Sildemow
Vorlage
IV/BV/30-0830/2020
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 28.11.2020 beschlossen, einen Antrag auf Teileinziehung des vorgenannten Wegbereiches zu stellen. Demnach sollte die Teileinziehung das Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art, Verbot für Radfahrer, Fußgänger frei, umfassen.

Der Antrag wurde in vorgenannter Form bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock gestellt. Nach Vorprüfung mit Fachämtern dieser Behörde kam der Hinweis mit Bitte um Abstimmung/Zustimmung, das Wegstücke auch für Radverkehre zuzulassen. Der Weg hat aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde eine Funktion auch für Radfahrer. Dies betrifft sowohl die innerörtlichen Verkehrsbeziehungen durch Radfahrer, die genauso wie Fußgänger

Umwegfaktoren ungern in Kaufnehmen und dann oft Fußwege zu Abkürzungszwecken nutzen, als auch den Umstand, dass die betreffende Teilfläche des Eichenweges Nebengebäude des nördlich gelegenen Gebäudekomplexes erschließt, die auch einem Abstellen von Fahrrädern dienen. Erfahrungsgemäß wird der Nutzer sein Fahrrad nicht bis zu seiner Abstellmöglichkeit schieben.

 

In Hinsicht auf den auszuschließenden Kraftfahrzeugverkehr wird vorsorglich auch darauf hingewiesen, dass sich nach den beigefügten Unterlagen die Briefkastenanlage des nördlich gelegenen Gebäudekomplexes mittig des teileinzuziehenden Eichenweges befindet. Bei Beibehaltung dieses Standortes können die Postunternehmen zwar unter Ausnutzung ihrer in § 35 Abs. 7 a StVO verankerten Sonderrechte auch Gehwege befahren. Diese müssen aber baulich für eine Aufnahme dieser Fahrzeuge in der der Lage sein.

 

In Abstimmung mit dem Bürgermeister, Herrn Ahrens, wurde der vorgeschlagenen Änderung der Teileinziehung, Nutzung auch für Radverkehre, zugestimmt. Derzeit (vom 17.02.20 – 17.03.20) erfolgt die Auslegung der Ankündigung der beabsichtigten Teileinziehung und die Trägerbeteiligung.

 

 

Unterschrift