Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe für Planungskosten für den B-Plan Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil"

Betreff
Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe für Planungskosten für den B-Plan Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil"
Vorlage
VO/BV/30-0829/2020
Aktenzeichen
III111
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss und der Städtebauliche Vertrag für den BPlan Nr. 9c wurden Ende November 2019 gefasst, nachdem die Haushaltsplanung 2020 abgeschlossen war.

 

Der Investor, die BMZ GmbH, verpflichtet sich mit dem Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der B-Planaufstellung entstehender Kosten bzw. er hat diese am 14.1.2020 bereits im Vorfeld geleistet: 64.349,25 €.

Für die Gemeinde sind die Planungskosten ein durchlaufender Posten.

 

Damit der Planungsauftrag an das Planungsbüro Lars Fricke erteilt werden kann, ist die außerplanmäßige Auszahlung/Aufwand zu beschließen.

 

 

 

Anlage: Formular Apl A

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für:

 

Planungskosten für den B-Plan Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil"

auf dem Produktsachkonto 51100.56255007 in Höhe von: 64.349,25 €

 

gemäß § 50 KV M-V i.V.m. § 22 Absatz 4 Nr. 2 KV M-V bzw. § 5 Absatz 2 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu außerplanmäß. Auszahlung/Aufwand“ )

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung