Problembeschreibung/Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss und der Städtebauliche Vertrag für
den BPlan Nr. 9c wurden Ende November 2019 gefasst, nachdem die
Haushaltsplanung 2020 abgeschlossen war.
Der Investor, die BMZ GmbH, verpflichtet sich mit dem
Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der
B-Planaufstellung entstehender Kosten bzw. er hat diese am 14.1.2020 bereits im
Vorfeld geleistet: 64.349,25 €.
Für die Gemeinde sind die Planungskosten ein durchlaufender
Posten.
Damit der Planungsauftrag an das Planungsbüro Lars Fricke
erteilt werden kann, ist die außerplanmäßige Auszahlung/Aufwand zu beschließen.
Anlage: Formular Apl A
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für:
Planungskosten für den B-Plan Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil"
auf dem Produktsachkonto 51100.56255007 in Höhe von: 64.349,25 €
gemäß § 50 KV M-V i.V.m. § 22 Absatz 4 Nr. 2 KV M-V bzw. § 5 Absatz 2 Nr. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
(X ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu außerplanmäß. Auszahlung/Aufwand“ )
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |