Problembeschreibung/Begründung:
In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.
Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung der Spende entscheidet die Gemeindevertretung, soweit die Zuwendung die Wertgrenze von 1.000,00 EUR überschreitet.
Der Bürgermeister hat das Angebot des Geschäftsführers Herrn Gunnar Weiß von der Firma CreaTief & Care -CTC- GmbH entgegengenommen, der Gemeinde eine Sachspende in Form einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel (Firma: wavetec, Typ: Emotica 70.50) mit diversem Zubehör zu einem geschätzten Wert von ca. 1.900 EUR ohne Umsatzsteuer für den Einsatz im Gemeindegebiet und zum Zwecke der Förderung der Unfallverhütung (s. d. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) zukommen zu lassen.
Aufgrund der Überschreitung der Wertgrenze von 1.000,00 EUR muss die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung der Spende entscheiden.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Sachspende von der Firma CreaTief & Care
-CTC- GmbH in Form einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel mit diversem Zubehör zu
einem Wert von ca. 1.900 EUR ohne Umsatzsteuer zum Zwecke der Förderung der
Unfallverhütung anzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
Der Wert der Sachspende ist im Haushalt im Produkt 54100
(Gemeindestraßen) einnahmeseitig im Sachkonto 23159000 (Sonderposten aus
Zuwendungen vom sonstigen privaten Bereich) sowie ausgabenseitig im Sachkonto
08200000 (Betriebs- und Geschäftsausstattungen) zu verbuchen.
( ) Ja, erstmals in Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |