Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015

Betreff
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
VO/FV/60-1259/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum
31. Dezember 2015 i. d. F. vom 27.01.2020 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2020 der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.

 

 

 

Anlagen Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x ) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung