Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3
Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die
Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der
Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des
Jahresabschlusses gebilligt.
Die überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von 5.435,36 EUR wurden
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses festgestellt. Sie werden im Zuge des
Jahresabschlusses gebilligt.
Sie ergaben sich
bei der Auflösung der Anlage im Bau für die Maßnahme Zufahrt zur Schule und
Turnhalle Kritzmow. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen
ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gegeben.
Die
Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert
erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 5.435,36 EUR
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015“
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |