Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015

Betreff
Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015
Vorlage
VO/FV/60-1258/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von 5.435,36 EUR wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses festgestellt. Sie werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Sie ergaben sich bei der Auflösung der Anlage im Bau für die Maßnahme Zufahrt zur Schule und Turnhalle Kritzmow. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gegeben.

Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 

Anlagen

Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3                             5.435,36          EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 ( x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015“ 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung