Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 26.09.2019
den Satzungsbeschluss für die
5. Änderung gefasst. Im Rahmen von Anzeigeverfahren für inhaltsgleiche
Hauptsatzungsänderungen anderer Gemeinden des Amtes stellte die untere
Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Anpassung der Entscheidungskompetenzen
des Bürgermeisters an das neue Vergaberecht rechtswidrig ist. Die
Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb bestimmter Wertgrenzen
übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung).
Dabei ist es unerheblich, dass bereits die Ausgangssatzung von 2011 das bisher
so geregelt hat. Somit ist das Einziehen einer Wertgrenze erforderlich. Diese
mit dem Erreichen der
EU-Schwellenwerte zu setzen, stellt eine praktikable Lösung dar.
Die Entscheidung wurde in der Sitzung am 28.11.2019 zunächst zurückgestellt, so dass sich die
Gemeindevertretung nunmehr erneut hiermit befassen soll.
Anlagen
Sechste
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Sechste Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Stellvertreter der leitenden Verwaltungsbeamtin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |