Beschluss der Sechsten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Betreff
Beschluss der Sechsten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf
Vorlage
VO/OS/30-0815/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 26.09.2019 den Satzungsbeschluss für die
5. Änderung gefasst. Im Rahmen von Anzeigeverfahren für inhaltsgleiche Hauptsatzungsänderungen anderer Gemeinden des Amtes stellte die untere Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Anpassung der Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters an das neue Vergaberecht rechtswidrig ist. Die Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb bestimmter Wertgrenzen übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung). Dabei ist es unerheblich, dass bereits die Ausgangssatzung von 2011 das bisher so geregelt hat. Somit ist das Einziehen einer Wertgrenze erforderlich. Diese mit dem Erreichen der EU-Schwellenwerte zu setzen, stellt eine praktikable Lösung dar.

 

Die Entscheidung wurde in der Sitzung am 28.11.2019 zunächst zurückgestellt, so dass sich die

Gemeindevertretung nunmehr erneut hiermit befassen soll.

 

Anlagen

Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

                                                                                                                             e n t f ä l l t

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Stellvertreter der

leitenden Verwaltungsbeamtin

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung