Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 27.01.2020 den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 27.01.2020 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde zum 31. Dezember 2015 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht
(nur elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum
31. Dezember 2015 i. d. F. vom 27.01.2020
fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 70.555,34 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2015 17.627.648,79
EUR
Eigenkapital per
31.12.2015 9.238.616,72 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37) -70.555,34 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2015 (Nr. 42) -78.984,99 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |