Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/30-0810/2019
Art
Beschlussvorlage

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

 

Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 bis 25.000 EUR.

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen.

Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, folgende auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit wieder an sich zu ziehen:

 

-              Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe für die Installation einer Abgasabsauganlage in der Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Jürgen Ahrens

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Allgemeine Verwaltung

Edda Demski