Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 bis 25.000 EUR.
Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen.
Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Papendorf beschließt, folgende auf den Hauptausschuss übertragene
Entscheidungszuständigkeit wieder an sich zu ziehen:
- Zustimmung zu einer
überplanmäßigen Ausgabe für die Installation einer Abgasabsauganlage in der
Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Jürgen Ahrens |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Allgemeine Verwaltung Edda Demski |