Problembeschreibung/Begründung:
Die hier benannte Teilfläche der Straße ist rein formell und katasterlich Teil der öffentlichen Straße „Eichenweg“, da sich die erfolgte Widmung auf das Gesamtflurstück bezieht und es damit öffentlich in Dienst gestellt wurde.
Objektiv betrachtet hat dieser Wegebereich keine Funktion im Verkehrsnetz der Gemeinde, es stehen andere, gut ausgebaute Verkehrswege zur Verfügung. Künftig soll der Wegbereich nicht mehr durch Fahrzeuge befahren werden, sondern ausschließlich zur fußläufigen Verbindung dienen. Unmittelbare Anlieger, die diesen Bereich zur Erreichung von Grundstücken mit Fahrzeugen befahren müssen, sind augenscheinlich nicht vorhanden.
Mit diesem Beschluss wird die Teileinziehung beim Landkreis Rostock, der Unteren Straßenaufsichtsbehörde, beantragt.
Allein die Straßenaufsicht entscheidet nach Prüfung, ob sie das Teileinziehungsverfahren eröffnet. Der Landkreis ist Herr des durchzuführenden Verfahrens.
Anlagen
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf
beschließt die Beantragung der Teileinziehung einer Teilfläche (markiert) der
Verlängerung des Eichenwegs in Sildemow. Der betreffende Wegbereich ist das
Verbindungswegestück zwischen der Straße „Am Schloßpark“ und „Gutshof“. Der
Straßenbereich ist belegen in der Gemarkung Sildemow, Flur 3, Flurstück 17
(TF).
Die Teileinziehung umfasst das
- Verbot für Fahrzeuge aller Art, Verbot für Radfahrer,
Fußgänger frei.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine, unmittelbar
aus der Teileinziehung heraus entstehen keine Kosten.
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |