Beschluss zur Teileinziehung einer Teilfläche der Verlängerung des "Eichenwegs" in Sildemow

Betreff
Beschluss zur Teileinziehung einer Teilfläche der Verlängerung des "Eichenwegs" in Sildemow
Vorlage
VO/BV/30-0808/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die hier benannte Teilfläche der Straße ist rein formell und katasterlich Teil der öffentlichen Straße „Eichenweg“, da sich die erfolgte Widmung auf das Gesamtflurstück bezieht und es damit öffentlich in Dienst gestellt wurde.

Objektiv betrachtet hat dieser Wegebereich keine Funktion im Verkehrsnetz der Gemeinde, es stehen andere, gut ausgebaute Verkehrswege zur Verfügung. Künftig soll der Wegbereich nicht mehr durch Fahrzeuge befahren werden, sondern ausschließlich zur fußläufigen Verbindung dienen. Unmittelbare Anlieger, die diesen Bereich zur Erreichung von Grundstücken mit Fahrzeugen befahren müssen, sind augenscheinlich nicht vorhanden.

Mit diesem Beschluss wird die Teileinziehung beim Landkreis Rostock, der Unteren Straßenaufsichtsbehörde, beantragt.

Allein die Straßenaufsicht entscheidet nach Prüfung, ob sie das Teileinziehungsverfahren eröffnet. Der Landkreis ist Herr des durchzuführenden Verfahrens.

 

 

Anlagen

Lageplan

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Beantragung der Teileinziehung einer Teilfläche (markiert) der Verlängerung des Eichenwegs in Sildemow. Der betreffende Wegbereich ist das Verbindungswegestück zwischen der Straße „Am Schloßpark“ und „Gutshof“. Der Straßenbereich ist belegen in der Gemarkung Sildemow, Flur 3, Flurstück 17 (TF).

 

Die Teileinziehung umfasst das

 

- Verbot für Fahrzeuge aller Art, Verbot für Radfahrer, Fußgänger frei.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine, unmittelbar aus der Teileinziehung heraus entstehen keine Kosten.

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung