Widmung einer Gemeindestraße

Betreff
Widmung einer Gemeindestraße
Vorlage
VO/BV/30-0807/2019
Art
Beschlussvorlage

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, wodurch eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Der Straßenbaulastträger, die Gemeinde, soll regelmäßig auch Eigentümer der Straßenflächen sein. Das ist im benannten Wegbereich zutreffend, da der Weg im Rahmen des BOV angelegt wurde. Im Rahmen dieses öffentlichen Verfahrens wurde dieser Weg bereits gewidmet, jedoch nicht eingestuft und nicht auf Benutzungsarten beschränkt. Das wird mit dieser Widmungsverfügung nun erreicht.

Durch die Widmung wird die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang der Widmung festgelegt. Die Widmung führt zur uneingeschränkten Anwendbarkeit der straßenrechtlichen Vorschriften. Sie steht somit unter einem öffentlich-rechtlichen Schutz.

Außerdem ist die Widmung entscheidende Voraussetzung für die Möglichkeit der Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben wie Sondernutzungsgebühren etc.

 

Anlagen

Widmungsverfügung und Übersichtskarte

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Widmung des

 

- Weges zwischen Sildemow und Papendorf gemäß anliegender Widmungsverfügung für folgende Benutzungsarten:

 

- Verbot für Fahrzeuge aller Art

- land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei

- Radfahrer frei, Fußgänger frei

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, unmittelbar aus der Widmung entstehen keine Kosten

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung