Problembeschreibung/Begründung:
Um
zukünftig die Fischerei in den genannten Gewässern für die Angler rechtssicher
zu gestalten, bedarf es des Erlasses von Nutzungsbedingungen durch die Gemeinde
Papendorf als Fischereiberechtigte.
Anglern
kann die Ausübung der Angelfischerei aufgrund eines Nutzungsvertrages
übertragen werden. Dieser Nutzungsvertrag kommt mit den Fischereiberechtigten
durch die Aushändigung einer Fischereierlaubnis zustande, die jeder Angler für
das jeweilige zu beangelnde Gewässer zusätzlich zum Fischereischein besitzen
muss. Die Ausübung des Fischfangs ohne diese Befugnis ist Fischwilderei. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine
freien Angelgewässer.
Die
Ausstellung der Fischereierlaubnis richtet sich nach dem allgemeinen
Fischereirecht in Verbindung mit dem Vertragsrecht nach dem BGB. Danach stellt
die Erlaubnis einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Inhaber des
Fischereirechts und dem die Fischerei ausübenden Angler dar.
Dafür ist
ein Dokument (Fischereierlaubnis) schriftlich auszustellen.
Die
Ausstellung der Fischereierlaubnis erfolgt durch den Bürgermeister und wird vom
Amt Warnow-West ausgehändigt.
Die Höhe der
Entgelte für die Fischereierlaubnis nach § 6 der Nutzungsbedingungen sind
festzulegen.
In Gemeinden
des Amtsbereiches betragen die Entgelte für Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten
14.
Lebensjahr 2,00 EUR/Jahr und für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
8,00 bis
10,00 EUR/Jahr.
Aufgrund der
Erfahrungen in den Gemeinden des Amtsbereiches Warnow-West können die Einnahmen
in einem Kalenderjahr auf ca. 100,00 Euro geschätzt werden.
Anlagen
- Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei für die Gewässer der Gemeinde
Papendorf
- Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Papendorf beschließt die Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei für die Gewässer
Niendorfer Dorfteich, Gragetopshofer Löschteich und Teich an der Straße
Bahnwärterhaus in Gragetopshof.
Die Entgelte für eine
Jahresangelberechtigung (Fischereierlaubnis) für Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr betragen: ________ EUR.
Die Entgelte für eine
Jahresangelberechtigung (Fischereierlaubnis) für Personen ab dem vollendeten
14. Lebensjahr betragen: ________ EUR.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
ca. 100,00 EUR Einnahmen im
Kalenderjahr
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |