Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow
trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.
Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.
Um die überplanmäßige Ausgabe für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Gemeindevertretersitzung am 27.11.2019 zu beschließen, muss die Gemeindevertretung vorab die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den
Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall
wieder an sich zu ziehen:
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Überplanmäßige
Ausgabe für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
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