Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/40-0666/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.

 

Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

 

Um die überplanmäßige Ausgabe für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Gemeindevertretersitzung am 27.11.2019 zu beschließen, muss die Gemeindevertretung vorab die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

 

Anlagen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

 

-       Überplanmäßige Ausgabe für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin