Problembeschreibung/Begründung:
Die
Gemeinde Papendorf beabsichtigt, den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr.
9c „Sandkrug – östlicher Teil“ zu fassen.
Als
Investor für dieses Vorhaben hat sich die BMZ Entwicklungsgesellschaft Papendorf mbH
Am Schulwald 1, 18059 Papendorf bereiterklärt.
Alle
Kosten, die für die Aufstellung des B-Plans Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil“
entstehen, werden vom Investor getragen.
Die
Sicherung der Finanzierung erfolgt entsprechend der Vertragsvereinbarung durch
die Hinterlegung einer Bürgschaft, durch eine Vorabzahlung des Investors auf
das Konto des Amtes Warnow-West oder durch eine Vorabzahlung des Investors an
das planende Büro.
Der
Abschluss der Planänderung erfolgt nach Eingang der Bürgschaft, nach Eingang
der Zahlung im Amt Warnow-West oder nach Zahlung an das planende Büro.
Der Bauausschuss hat am 5.11.19
beraten und empfiehlt: In der nächsten Gemeindevertretung soll der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 9c für das folgende Gebiet gefasst
werden. Das gesamte Gebiet soll als „reines“ Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Anlagen Lageplan
Planungsangebot
Bürgschaft
Städtebaulicher Vertrag (Änderung des Entwurfs)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den anliegenden
Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung
des B-Plans Nr. 9c „Sandkrug – östlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf
entstehenden Kosten durch den Investor mit der Maßgabe, die Alternative B
zustreichen und im Übrigen den § 4 redaktionell anzupassen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine