Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab 01.12.2019 und Festsetzen der kommunalen Anteile für Dezember 2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Kritzmow

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab 01.12.2019 und Festsetzen der kommunalen Anteile für Dezember 2019 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Kritzmow
Vorlage
VO/OS/60-1204/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Verein „DRK Kreisverband Bad Doberan e. V.“  als Träger der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Kritzmow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Änderung der Investitions-, Personal- und Sachkosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom 01.06.2019 und sollte eine Laufzeit von einem Jahr haben. Die Neuverhandlung der Entgelte vor Ablauf der Laufzeit von 12 Monaten wurde durch die Inbetriebnahme des neu errichteten Gebäudes für die Kindertagesstätte erforderlich.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen.

Anbei erhalten Sie daher die eingereichte Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Weiterhin sind die Kostenkalkulationen (Anlage 1) nebst Übersicht (Anlage 3) für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich für Dezember 2019 beigefügt. Demnach gestalten sich die Platzkosten wie folgt:

 

Betreuungsart

Krippe

Kindergarten

Hort

 

alt

neu

alt

neu

alt

neu

Entgelt ganztags

1033,25 €

1.059,13 €

525,39 €

540,93 €

284,89 €

283,88 €

Entgelt Teilzeit

619,95 €

635,48 €

315,23 €

324,56 €

170,93 €

170,33 €

Entgelt halbtags

413,30 €

423,65 €

210,16 €

216,37 €

 

 

 

Das würde für den Krippenplatz eine Steigerung von 2,50% und für den Kindergartenplatz eine Steigerung von 2,96% sowie eine Absenkung von 0,36% für den Hortplatz bedeuten.

 

Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten / Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen. Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.12.2019 und über den kommunalen Anteil für Dezember 2019 zu entscheiden.

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Kostenkalkulation

Anlage 2: Leistungsbeschreibung

Anlage 3: Übersicht kommunaler Anteil und Elternbeitrag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Kritzmow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.12.2019 für die Kita „Schwalbennest“ in Kritzmow und beschließt für Dezember 2019 folgende kommunalen Anteile:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

 382,97 €

 382,96 €

Kinderkrippe Teilzeit

 229,78 €

 229,78 €

Kinderkrippe halbtags

 153,19 €

 153,18 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

 194,98 €

 194,98 €

Kindergarten Teilzeit

 116,99 €

 116,99 €

Kindergarten halbtags

 77,99 €

 77,99 €

 

 

 

Hort ganztags

 98,63 €

 98,62 €

Hort Teilzeit

 59,18 €

 59,17 €

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Ja, im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung