Problembeschreibung/Begründung:
Der Verein „DRK Kreisverband Bad Doberan e. V.“ als Träger der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Kritzmow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Änderung der Investitions-, Personal- und Sachkosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom 01.06.2019 und sollte eine Laufzeit von einem Jahr haben. Die Neuverhandlung der Entgelte vor Ablauf der Laufzeit von 12 Monaten wurde durch die Inbetriebnahme des neu errichteten Gebäudes für die Kindertagesstätte erforderlich.
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen.
Anbei erhalten Sie daher die eingereichte Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Weiterhin sind die Kostenkalkulationen (Anlage 1) nebst Übersicht (Anlage 3) für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich für Dezember 2019 beigefügt. Demnach gestalten sich die Platzkosten wie folgt:
Betreuungsart |
Krippe |
Kindergarten |
Hort |
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|
alt |
neu |
alt |
neu |
alt |
neu |
Entgelt
ganztags |
1033,25 € |
1.059,13 € |
525,39 € |
540,93 € |
284,89 € |
283,88 € |
Entgelt
Teilzeit |
619,95 € |
635,48 € |
315,23 € |
324,56 € |
170,93 € |
170,33 € |
Entgelt
halbtags |
413,30 € |
423,65 € |
210,16 € |
216,37 € |
|
|
Das würde
für den Krippenplatz eine Steigerung von 2,50% und für den Kindergartenplatz
eine Steigerung von 2,96% sowie eine Absenkung von 0,36% für den Hortplatz
bedeuten.
Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten / Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen. Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.12.2019 und über den kommunalen Anteil für Dezember 2019 zu entscheiden.
Anlagen
Anlage 1: Kostenkalkulation
Anlage 2: Leistungsbeschreibung
Anlage 3: Übersicht kommunaler Anteil und Elternbeitrag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Kritzmow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen
Leistungsvereinbarung ab 01.12.2019 für die Kita „Schwalbennest“ in Kritzmow
und beschließt für Dezember 2019 folgende kommunalen Anteile:
Betreuungsart |
Kommunaler Anteil |
Entsprechend
gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe
ganztags |
382,97 € |
382,96 € |
Kinderkrippe
Teilzeit |
229,78 € |
229,78 € |
Kinderkrippe
halbtags |
153,19 € |
153,18 € |
|
|
|
Kindergarten
ganztags |
194,98 € |
194,98 € |
Kindergarten
Teilzeit |
116,99 € |
116,99 € |
Kindergarten
halbtags |
77,99 € |
77,99 € |
|
|
|
Hort ganztags |
98,63 € |
98,62 € |
Hort Teilzeit |
59,18 € |
59,17 € |
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Ja, im Rahmen des
Nachtragshaushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |