Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten

Betreff
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
VO/LV/10-0462/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nach § 142 Abs.5 KV M-V in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West bestellt der Amtsausschuss für die Dauer von 3 Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig und nur für die Beschäftigten des Amtes zuständig. Sie unterliegt der allgemeinen Dienstaufsicht des Amtsvorstehers. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Amt Warnow-West beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

1.       die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

2.       Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen im Amt

3.       ein jährlicher Bericht über die Tätigkeit.

Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ist sie an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Vorschläge, Bedenken und Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen.

 

Am 30.11.2019 endet die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten Frau Janine Weber (Sachbearbeiterin Steuern). Sie hat ihr Amt 3 Jahre engagiert ausgeübt und weiterhin Interesse für dieses Amt bekundet.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 empfohlen, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Anlagen: keine

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss bestellt die Beschäftigte des Amtes Warnow-West, Frau Janine Weber, mit Wirkung vom 01.12.2019 für die Dauer von 3 Jahren zur Gleichstellungsbeauftragten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

Die Gleichstellungsbeauftragte erhält nach § 8 Abs. 6 der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Allg. Verwaltung

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung