Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 04.09.2019
den Satzungsbeschluss für die
6. Änderung gefasst.
Im Rahmen des Anzeigeverfahrens stellte die untere
Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Anpassung der Entscheidungskompetenzen
des Bürgermeisters an das neue Vergaberecht rechtswidrig ist. Die
Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb bestimmter Wertgrenzen
übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung).
Dabei ist es unerheblich, dass bereits die Ausgangssatzung von 2011 das bisher
so geregelt hat.
Somit ist das Einziehen einer Wertgrenze erforderlich.
Diese mit dem Erreichen der
EU-Schwellenwerte zu setzen, stellt eine praktikable Lösung dar.
Zur Rechtssicherheit wird der vorhergehende Beschluss nicht
einfach neu gefasst, da die
6. Änderung bereits öffentlich bekanntgemacht worden ist, sondern mit dieser 7.
Änderung korrigiert.
Anlagen
Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Siebente Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Stellvertreter der leitenden Verwaltungsbeamtin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |