Beschluss der Sechsten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow

Betreff
Beschluss der Sechsten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow
Vorlage
VO/OS/40-0663/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 18.09.2019 den Satzungsbeschluss für die
5. Änderung gefasst.

 

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens stellte die untere Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Anpassung der Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters an das neue Vergaberecht rechtswidrig ist. Die Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb bestimmter Wertgrenzen übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung).
Dabei ist es unerheblich, dass bereits die Ausgangssatzung von 2011 das bisher so geregelt hat.

 

Somit ist das Einziehen einer Wertgrenze erforderlich.
Diese mit dem Erreichen der EU-Schwellenwerte zu setzen, stellt eine praktikable Lösung dar.

 

Zur Rechtssicherheit wird der vorhergehende Beschluss nicht einfach neu gefasst, da die
5. Änderung bereits öffentlich bekanntgemacht worden ist, sondern mit dieser 6. Änderung korrigiert.

 

Anlagen

Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Stellvertreter der

leitenden Verwaltungsbeamtin

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung