Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 28.10.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember
2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in
seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der
Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk
ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 28.10.2019
festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde zum 31. Dezember 2015 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht
(nur elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2015 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum
31. Dezember 2015 i. d. F. vom 28.10.2019 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 13.400,69 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2015 10.564.894,02
EUR
Eigenkapital per
31.12.2015 6.526.949,23 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37) 13.400,69 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2015 (Nr. 42) -117.331,75 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x )
Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |