Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 50 Abs. 1
KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Aufwendungen
werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die überplanmäßigen
Auszahlungen/ Aufwendungen betreffen den Teilergebnishaushalt 4 und werden bei
der Gewerbesteuerumlage und der Vollverzinsung der Gewerbesteuer ausgewiesen.
Die Deckung der
überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Minderauszahlungen/Minderaufwendungen
gegeben.
Die
Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert
erläutert.
Anlage
Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
überplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 3.660,83
EUR
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |