Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015

Betreff
Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015
Vorlage
VO/FV/30-0798/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die überplanmäßigen Auszahlungen/ Aufwendungen betreffen den Teilergebnishaushalt 4 und werden bei der Gewerbesteuerumlage und der Vollverzinsung der Gewerbesteuer ausgewiesen.

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch  Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.

Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 

 

Anlage

Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

 

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                                        3.660,83 EUR

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung