Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 27.08.2019 den Satzungsbeschluss für die 5. Änderung gefasst.
Im Rahmen des Anzeigeverfahrens stellte die untere Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Anpassung der Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters an das neue Vergaberecht rechtswidrig ist. Die Gemeindevertretung kann Entscheidungsrechte innerhalb bestimmter Wertgrenzen übertragen, aber nicht insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung). Dabei ist es unerheblich, dass bereits die Ausgangssatzung von 2011 das bisher so geregelt hat.
Somit ist das Einziehen einer Wertgrenze erforderlich. Diese mit dem Erreichen der EU-Schwellenwerte zu setzen, stellt eine praktikable Lösung dar.
Zur Rechtssicherheit wird der vorhergehende Beschluss nicht einfach neu gefasst, da die 5. Änderung bereits öffentlich bekanntgemacht worden ist, sondern mit dieser 6. Änderung korrigiert.
Anlagen
Sechste
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Kritzmow.
Finanzielle
Auswirkungen
keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Stellvertreter der leitenden Verwaltungsbeamtin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |