Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 30.09.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zum
31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden
Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und
Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des
Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind,
dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung
entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der
Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31. Dezember 2015 i. d. F. vom 30.09.2019
festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss
der Gemeinde zum 31. Dezember 2015 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht (nur
elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Ausgeübte Wahlrechte bei der
Bilanzierung und Bewertung (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31.
Dezember 2015 i. d. F. vom 30.09.2019 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 983.584,46 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2015 28.731.824,89
EUR
Eigenkapital per
31.12.2015 19.565.763,36
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2015 (Nr.37) 983.584,46 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2015 (Nr. 42) 1.061.987,89 EUR
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |